Inhalt dieses Artikels
Hinweis: Dieser Artikel erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel frag eine Anwältin, einen Anwalt oder deine zuständige Kammer. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext.
Brauchst du auf Instagram überhaupt ein Impressum?
Grob lassen sich drei Fälle unterscheiden:
- Geschäftliches Profil: Du bewirbst dein Unternehmen oder deine Dienstleistung, verkaufst etwas oder arbeitest als Creator mit Marken zusammen. Dann gilt in aller Regel die Impressumspflicht nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das seit Mai 2024 die frühere Regel im Telemediengesetz ersetzt. Eine eigene Website brauchst du dafür nicht – das Profil selbst kann der „digitale Dienst“ sein.
- Öffentliches, aber nicht geschäftliches Profil: Auch dann kann nach § 18 Abs. 1 Medienstaatsvertrag (MStV) eine Angabe von Name und Anschrift nötig sein. Ausgenommen sind nur Angebote, die „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken“ dienen.
- Rein privates Profil, etwa Urlaubsfotos für Freunde und Familie: Hier brauchst du kein Impressum.
Die Grenze zum Geschäftlichen ist schnell überschritten – schon gesponserte Beiträge oder Affiliate-Links können reichen. Ab wann genau die Pflicht greift und was für Creator auf mehreren Plattformen gilt, erklärt der Artikel Impressumspflicht für Creator und Influencer.
Wo muss das Impressum stehen?
Das DDG verlangt, dass die Angaben „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ sind und „ständig verfügbar“ gehalten werden. Ein bestimmter Ort ist nicht vorgeschrieben.
In der Instagram-Bio ist kaum Platz für Name, Anschrift und Kontaktangaben. Üblich ist deshalb ein Link, der zum Impressum führt. Damit das die Anforderungen erfüllt, helfen drei Faustregeln:
- Eindeutig beschriften. Schreib in die Bio, wohin der Link führt, zum Beispiel „Impressum & Links ↓“. Das Wort „Impressum“ ist am klarsten – Besucher sollen nicht raten müssen.
- Wenige Klicks. Der Bundesgerichtshof hat schon 2006 entschieden, dass ein Impressum, das über zwei Klicks erreichbar ist, ausreichen kann. Führt dein Bio-Link auf eine Seite, auf der das Impressum direkt verlinkt ist, bist du bei zwei Klicks.
- Immer erreichbar. Das Impressum darf nicht mal da sein und mal nicht – etwa nur in einer Story, die nach 24 Stunden verschwindet, oder hinter einem Link, den du ständig austauschst.
Was nicht reicht
- Eine Story – sie verschwindet, und auch als Highlight ist sie kein eindeutig beschrifteter, fester Zugang.
- Ein einzelner Beitrag – er rutscht im Profil nach unten und ist nicht als Impressum erkennbar.
- „Impressum auf Anfrage per DM“ – die Angaben müssen ohne Nachfragen verfügbar sein.
- Ein unbeschrifteter Link, hinter dem sich das Impressum irgendwo versteckt.
Was gehört hinein?
Das hängt davon ab, wer du bist und was du machst. Die wichtigsten Pflichtangaben nach § 5 DDG – Name, Anschrift, Kontaktwege und je nach Fall Register- oder Steuernummern – haben wir als Checkliste im Artikel Impressumspflicht für Creator und Influencer zusammengestellt.
Was passiert, wenn das Impressum fehlt?
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 33 Abs. 2 Nr. 1 DDG). Außerdem sind Abmahnungen möglich, etwa durch dafür berechtigte Verbände. Mit einem vollständigen, gut erreichbaren Impressum lässt sich beides leicht vermeiden.
So richtest du es ein – Schritt für Schritt
- Prüfe, ob du ein Impressum brauchst – siehe die drei Fälle oben.
- Stell die Angaben zusammen – nach der Checkliste.
- Veröffentliche das Impressum auf einer Seite, die dauerhaft erreichbar ist – auf deiner Website oder auf deiner Link-in-Bio-Seite.
- Setz den Link in deine Bio und beschrifte ihn eindeutig.
- Teste es selbst: Öffne dein Profil auf dem Handy, als wärst du fremd. Findest du das Impressum in höchstens zwei Klicks?
Hast du eine Datenschutzerklärung, gehört sie neben das Impressum – mehr dazu in Link in Bio und DSGVO.
Und wenn du keine eigene Website hast?
Dann brauchst du trotzdem eine Seite, auf der das Impressum steht. Hier kann eine Link-in-Bio-Seite helfen: Linknetz gibt dir eine Seite für deine Links, unter der dein Impressum steht – mit Pro schreibst du es direkt in Linknetz, und es bekommt eine eigene Seite unter deiner Adresse. Deine Datenschutzerklärung kannst du dort ebenfalls verlinken, wenn du sie an anderer Stelle veröffentlicht hast. Der Link in deiner Instagram-Bio führt dann auf deine Links, und das Impressum ist einen Klick weiter. Mehr zu den Funktionen
Kurz zusammengefasst
- Geschäftlich genutztes Instagram-Profil → in aller Regel Impressumspflicht nach § 5 DDG; auch öffentliche, nicht geschäftliche Profile können nach § 18 MStV Name und Anschrift brauchen.
- Das Impressum muss nicht in der Bio stehen, aber über einen eindeutig beschrifteten Link schnell erreichbar sein.
- Stories, einzelne Beiträge oder „auf Anfrage“ reichen nicht.
Weiterlesen: Impressumspflicht für Creator und Influencer · Mehrere Links auf Instagram teilen
Quellen
- § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – Allgemeine Informationspflichten (gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html)
- § 33 DDG – Bußgeldvorschriften
- § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) – Informationspflichten und Auskunftsrechte
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. Juli 2006, Az. I ZR 228/03 (Anbieterkennzeichnung im Internet)