Impressumspflicht für Creator und Influencer

  • Impressum
  • 4 Min. Lesezeit
  • Stand: 29. September 2026

Kurz gesagt: Sobald du mit deinen Kanälen nicht mehr nur privat unterwegs bist – also Kooperationen eingehst, Produkte bewirbst, Affiliate-Links teilst oder etwas verkaufst –, brauchst du in aller Regel ein Impressum. Das gilt für jede Plattform, auf der du so auftrittst, nicht nur für eine eigene Website.

Inhalt dieses Artikels
  1. Warum das Thema Creator besonders betrifft
  2. Was sagt das Gesetz?
  3. Typische Situationen
  4. Brauche ich auf jeder Plattform ein eigenes Impressum?
  5. Was muss drinstehen?
  6. Die Sache mit der Privatadresse
  7. Was passiert bei einem Verstoß?
  8. Checkliste für Creator
  9. Wenn du keine eigene Website hast
  10. Kurz zusammengefasst
  11. Quellen

Warum das Thema Creator besonders betrifft

Viele fangen privat an und rutschen nach und nach ins Geschäftliche: erst ein geschenktes Produkt, dann eine bezahlte Story, dann ein Rabattcode. Die Impressumspflicht fragt aber nicht, ob du dich selbst als Unternehmen siehst – sondern ob dein Auftritt geschäftsmäßig ist. Genau diesen Übergang merken viele erst, wenn jemand nachfragt.

Was sagt das Gesetz?

Zwei Regeln sind wichtig:

  • § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): Wer „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste“ anbietet, muss bestimmte Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten. Ein Profil auf einer Social-Media-Plattform kann ein solcher Dienst sein.
  • § 18 Medienstaatsvertrag (MStV): Auch Angebote, die nicht geschäftsmäßig sind, brauchen Name und Anschrift – es sei denn, sie dienen „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken“. Für journalistisch-redaktionelle Angebote kommen weitere Angaben hinzu.

„Gegen Entgelt“ heißt dabei nicht, dass deine Follower bezahlen. Es reicht nach verbreiteter Auffassung, dass du mit dem Kanal wirtschaftliche Interessen verfolgst, etwa über Werbung oder Kooperationen.

Typische Situationen

Die Tabelle ist eine Orientierung, keine abschließende Liste. Entscheidend ist immer, wie dein Auftritt insgesamt wirkt.

Brauche ich auf jeder Plattform ein eigenes Impressum?

Jedes geschäftlich genutzte Profil braucht Zugang zu einem Impressum – auf Instagram, TikTok, YouTube, LinkedIn und überall sonst, wo du so auftrittst. Du musst den Text aber nicht auf jeder Plattform neu schreiben. Üblich ist ein Impressum auf einer eigenen Seite, das du von jedem Profil aus verlinkst.

Achte darauf, dass der Link bei jedem Profil eindeutig beschriftet ist, etwa „Impressum“ in der Bio oder im Info-Bereich. Wie das auf Instagram konkret aussieht, steht in Impressum in der Instagram-Bio.

Was muss drinstehen?

Die Pflichtangaben stehen in § 5 DDG. Für die meisten Creator sind das:

  • Vor- und Nachname – bei einer Gesellschaft wie GmbH, UG oder GbR stattdessen Name der Gesellschaft, Rechtsform und wer sie vertritt
  • Anschrift, unter der du niedergelassen bist – ein Postfach reicht nach überwiegender Auffassung nicht
  • E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg, meist eine Telefonnummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn du eine hast
  • Falls du im Handels- oder einem ähnlichen Register stehst: Register und Registernummer

Wer journalistisch-redaktionell arbeitet – zum Beispiel regelmäßig Nachrichten oder Meinungsbeiträge veröffentlicht –, nennt zusätzlich eine inhaltlich verantwortliche Person mit Anschrift (§ 18 Abs. 2 MStV).

Die Sache mit der Privatadresse

Die häufigste Sorge: „Dann steht ja meine Wohnadresse im Internet.“ Das ist verständlich – und leider kein Grund, die Anschrift wegzulassen. Das Gesetz verlangt eine Anschrift, unter der du niedergelassen bist.

Manche Creator lösen das mit einer Geschäftsadresse, etwa einem eigenen Büro oder einem Coworking-Arbeitsplatz. Ob eine bestimmte Lösung für dich reicht, hängt vom Einzelfall ab – hier lohnt sich eine kurze rechtliche Beratung, bevor du Geld für einen Dienst ausgibst.

Was passiert bei einem Verstoß?

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 33 Abs. 2 Nr. 1 DDG). Möglich sind außerdem Abmahnungen, etwa durch dafür berechtigte Verbände. Das kann Kosten auslösen – und ist mit einem vollständigen Impressum leicht zu vermeiden.

Checkliste für Creator

  • Ist mein Auftritt noch rein privat? Wenn nein: Impressum einrichten.
  • Angaben nach § 5 DDG zusammengestellt?
  • Impressum auf einer dauerhaft erreichbaren Seite veröffentlicht?
  • In jedem geschäftlich genutzten Profil eindeutig verlinkt?
  • Selbst getestet: in höchstens zwei Klicks vom Profil aus erreichbar?
  • Datenschutzerklärung daneben verlinkt? (Siehe Link in Bio und DSGVO)

Wenn du keine eigene Website hast

Viele Creator haben keine Website – das Impressum muss trotzdem irgendwo stehen. Mit Linknetz bekommst du eine Seite für alle deine Links, unter der dein Impressum steht (mit Pro direkt in Linknetz geschrieben, mit eigener Seite unter deiner Adresse) und deine Datenschutzerklärung verlinkt ist, wenn du sie an anderer Stelle veröffentlicht hast. Diese eine Adresse setzt du dann in jede Bio. Funktionen ansehen

Kurz zusammengefasst

  • Kooperationen, Werbung, Affiliate-Links oder Verkauf → in aller Regel Impressumspflicht.
  • Ein Impressum, von jedem geschäftlichen Profil aus eindeutig verlinkt.
  • Die Wohnadresse wegzulassen ist keine Lösung – lieber eine zulässige Alternative klären lassen.

Quellen

  • § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – Allgemeine Informationspflichten (gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html)
  • § 33 DDG – Bußgeldvorschriften
  • § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) – Informationspflichten und Auskunftsrechte

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